Zinzino LeanShake
ist ein leckerer und gesunder Mahlzeitenersatz zur Gewichtsreduzierung1. Mit dem Zinzino LeanShake baust du Fett ab und Muskeln auf3. Gleichzeitig bringst du dein Mikrobiom ins Gleichgewicht, was wiederum gut für deine Darmgesundheit ist. LeanShake enthält viel Eiweiß 4 und Ballaststoffe5 sowie Vitamine, Mineralstoffe und eine Reihe weiterer Nährstoffe. Es ist frei von Gluten und Soja, hat einen extrem niedrigen glykämischen Index und enthält nur natürliche Aromen. Du kannst zwischen 4 leckeren Geschmacksrichtungen wählen – Schokolade, Vanille, Erdbeere und Beere.
Qualität + Synergie = Ergebnisse
Der LeanShake enthält die besten verfügbaren Proteine, Ballaststoffe, Fettsäuren, Vitamine und Mineralstoffe für eine optimale Wirkung bei der Gewichtsabnahme und beim Sport. Er ist ein Mahlzeitenersatz, der speziell als Ersatz für eine oder mehr Mahlzeiten pro Tag entwickelt wurde. Dabei wird das Ziel der Gewichtsreduktion1 oder Gewichtskontrolle2 verfolgt. Der LeanShake ist eine nahrhafte Mahlzeit aus den besten verfügbaren Inhaltsstoffen: hochwertige Proteine, fünf Ballaststoffe, verschiedene Fettsäuren und 25 verschiedene Vitamine und Mineralstoffe. Er versorgt dich mit sämtlichen Nährstoffen, die dein Körper braucht, und hat dabei weniger Kalorien als deine normalen Mahlzeiten.
Gewichtsabnahme
Im Rahmen einer kalorienreduzierten Ernährung ersetzt du 2 Mahlzeiten durch einen LeanShake und trägst so zur Gewichtsabnahme bei.
Gewicht halten
Ersetzt du täglich eine Mahlzeit durch den LeanShake, im Rahmen einer kalorienreduzierten Ernährung, dann unterstützt dies die Gewichtskontrolle auch nach dem Abnehmen.
Muskelaufbau
Proteine tragen während des Trainings zum Wachstum der Muskelmasse bei3. Der LeanShake enthält die besten verfügbaren Proteine, die auf dem Markt erhältlich sind. Für einige der Mineralstoffe6 und auch für einige Vitamine gelten gesundheitsbezogene Angaben in Verbindung mit einer normalen Muskelfunktion7. Der LeanShake kann als zusätzliche Mahlzeit vor oder nach dem Sport oder jeglicher körperlicher Anstrengungen verzehrt werden.
Für einen ausgeglichenen Darm
Der Leanshake enthält die gleichen Ballaststoffe wie ZinoBiotic+ und stimuliert die Vermehrung der guten Bakterien in allen Teilen des Dickdarms. Die guten Bakterien benötigen Ballaststoffe als Nahrung, um gesund zu bleiben und die unerwünschten Bakterien zu bekämpfen. Die guten Bakterien tragen zu vielen wichtigen Körperfunktionen bei, so z.B. zur Verarbeitung von unverdauten Nahrungsmitteln, zur Produktion von Vitaminen und zur Erziehung deines Immunsystems. Ein gesunder Darm ist die Grundlage für einen gesunden Körper.
LEANSHAKE NÄHRWERTBEZOGENE ANGABEN (EFSA)
1. Das Ersetzen zweier Tagesmahlzeiten einer kalorienreduzierten Ernährung durch Mahlzeitenersatz trägt zum Gewichtsverlust bei. Um die nährwertbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss ein Lebensmittel die Spezifikationen laut Richtlinie 6/8/EG in Bezug auf Nahrungsmittel unter Artikel 1(2)(b) dieser Richtlinie erfüllen. Um die angegebene Wirkung zu erzielen, sollten zwei Mahlzeiten täglich durch Mahlzeitenersatz ersetzt werden.
2. Das Ersetzen einer Tagesmahlzeit einer kalorienreduzierten Ernährung durch einen Mahlzeitenersatz trägt nach einer Gewichtsabnahme dazu bei, das Gewicht zu halten. Um die nährwertbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss ein Lebensmittel die Spezifikationen laut Richtlinie 96/8/EG in Bezug auf Nahrungsmittel unter Artikel 1(2)(b) dieser Richtlinie erfüllen. Um die angegebene Wirkung zu erzielen, sollte eine Mahlzeit pro Tag durch Mahlzeitenersatz ersetzt werden.
3. Proteine tragen zu einer Zunahme der Muskelmasse bei. Proteine tragen zur Aufrechterhaltung der Muskelmasse bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Proteinquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON PROTEIN, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
4. Eine Angabe, dass ein Lebensmittel reich an Proteinen ist, sowie jede Angabe, die die gleiche Bedeutung für den Verbraucher hat, darf nur dann gemacht werden, wenn mindestens 20 % des Brennwertes des Lebensmittels durch Proteine bereitgestellt werden.
5. Eine Angabe, dass ein Lebensmittel reich an Ballaststoffen ist, sowie jede Angabe, die die gleiche Bedeutung für den Verbraucher hat, darf nur dann gemacht werden, wenn das Produkt mindestens 6 g Ballaststoffe pro 100 g oder mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthält.
6. Magnesium trägt zur normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON MAGNESIUM, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
7. Vitamin D trägt zur normalen Funktion der Muskulatur bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON VITAMIN D, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
8. Magnesium trägt zur Gesunderhaltung der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON MAGNESIUM, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind. Mangan trägt zur Gesunderhaltung der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Manganquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON MANGAN, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
9. Proteine tragen zur Gesunderhaltung der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Proteinquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON PROTEIN, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
10. ALA trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine ALA-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON OMEGA3-FETTSÄUREN, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind. Der Verbraucher muss die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 2g ALA einstellt.
11. Das Ersetzen gesättigter Fette durch ungesättigte Fette in der Ernährung trägt zur Aufrechterhaltung normaler Cholesterinwerte im Blut bei [MUFA und PUFA sind ungesättigte Fettsäuren]. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die reich an ungesättigten Fettsäuren im Sinne der Angabe REICH AN UNGESÄTTIGTEN FETTSÄUREN, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
12. Beta-Glucane tragen zur Aufrechterhaltung normaler Cholesterinwerte im Blut bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens 1g Beta-Glucane aus Hafer, Haferkleie, Gerste, Gerstenkleie oder aus Mischungen dieser Quellen pro quantifizierte Portion enthalten. Um die Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 3 g Beta-Glucanen aus Hafer, Haferkleie, Gerste, Gerstenkleie oder aus Mischungen dieser Beta-Glucane
einstellt.
13. Andere Vitamine und Mineralstoffe:
Vitamin A trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-A-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin A, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin C trägt zur normalen Kollagenbildung für die normale Funktion der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-C-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin C, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-C-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin C, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin D trägt zur Gesunderhaltung der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin D, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin D trägt zur normalen Funktion der Muskulatur bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin D, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin D, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems von Kindern bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin D, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin E trägt zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-E-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin E, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Thiamin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Thiaminquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Thiamin, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Riboflavin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Riboflavinquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Riboflavin, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Niacin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Niacinquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Niacin, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Pantothensäure trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Pantothensäurequelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Pantothensäure, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin B6 trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-B6-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin B6, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Biotin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Biotinquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Biotin, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Folat trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Folatquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Folat, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Vitamin B12 trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Vitamin-B12-Quelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Vitamin B12, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Calcium trägt zur normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Quelle von Calcium im Sinne der Angabe QUELLE VON Calcium, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Phosphor trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Phosphorquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Phosphor, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Magnesium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Magnesium, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Magnesium trägt zur normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Magnesium, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Eisen trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Eisenquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Eisen, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind. Eisen trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Eisenquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Eisen, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Zink trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Zinkquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Zink, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind. Zink trägt zur Gesunderhaltung der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Zinkquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Zink, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Kupfer trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Kupferquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Kupfer, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Kupfer trägt zum Erhalt des gesunden Bindegewebes bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Kupferquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Kupfer, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Jod trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Jodquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Jod, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Mangan trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Manganquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Mangan, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Mangan trägt zur normalen Bildung von Bindegewebe bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Manganquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Mangan, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Chrom trägt zur Erhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Quelle von dreiwertigem Chrom im Sinne der Angabe QUELLE VON Chrom, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Selen trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Selenquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Selen, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Kalium trägt zur normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Kaliumquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Kalium, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.
Molybdän trägt zu einem normalen Stoffwechsel der schwefelhaltigen Aminosäuren bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die zumindest eine Molybdänquelle im Sinne der Angabe QUELLE VON Molybdän, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt, sind.