Vegane Ernährungsweisen sind oft reicher an einigen Nährstoffen wie Ballaststoffen, Vitamin C und Phytochemikalien. Aber häufig fehlen einige Hauptnährstoffe, darunter Vitamin D und Omega-3- Fettsäuren. Das bedeutet, dass es schwierig für Veganer und Vegetarier ist, eine optimale Omega-6:3-Balance zu erlangen, und sicherzustellen, dass sie genügend EPA und DHA konsumieren, um die von der EFSA bestätigten Vorteile dieser Nährstoffe zu erhalten. Aus Bevölkerungsstudien geht hervor, dass Veganer niedrigere Konzentrationen von Omega-3-Fettsäuren im Blut aufweisen als Menschen, die tierische Produkte zu sich nehmen. Veganer können diese essenziellen Omega-3 EPA- und DHA Fettsäuren durch den Verzehr angereicherter Lebensmittel oder durch eine sorgfältige Ernährungsweise, welche diese Nährstoffe enthält, erreichen – aber dies ist nicht einfach. Nahrungsergänzungsmittel mit ALA haben eine sehr geringe Auswirkung aufzunehmende DHA-Konzentrationen im Blut, da ALA im Körper zwar in EPA und DHA umgewandelt werden kann, diese Umwandlung aber nicht sehr effizient ist. Die typische Umwandlungsrate liegt bei Frauen unter 5 % und bei Männern unter 2 %, sodass das Problem weiterhin besteht.
Aber jetzt gibt es eine einfache Lösung für alle Veganer, Vegetarier und all jene, die auf der Suche nach einer Alternative zu Fischöl sind. Fische erhalten ihre Omega-3-Fettsäuren aus Kaltwasser Meeresalgen. Diese Algen bieten reine, langkettige Omega-3- Fettsäuren, die extrahiert und von Menschen konsumiert werden können.
Zinzino Balance Oil+ Vegan enthält dieses Meeresalgen Öl mit Omega-3 (EPA und DHA) sowie Ahiflower® Samen Öl, das reich an Omega-3 (SDA und ALA), Omega-6 (GLA) und Omega-9 (OA) ist. Es enthält außerdem das extra-native Olivenöl aus unreifen Oliven, das reich an Omega-9 (OA) ist und einen sehr hohen Polyphenolgehalt aufweist. Darüber hinaus enthält es eine angemessene Menge an dem wichtigen Vitamin D, aus rein veganer Quelle. Daher bietet Ihnen unser veganes Öl alle Vorteile unseres regulären Balance Oil+ aus Fischöl. BalanceOil+ Vegan ist getestet, geschützt, effektiv und sicher angepasst und dient zur Aufrechterhaltung der EPA+DHA- Spiegel und der Omega-6 zu Omega-3 Balance im Körper. Jetzt kommen endlich alle ins Gleichgewicht!
Algenöl
Das Öl aus der marinen Mikroalge Schizochytrium sp. ist reich an den Omega-3- Fettsäuren Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA). Dies ist das erste vegetarische EPA/DHA-Produkt, das eine Bio-Alternative zu herkömmlichen Fischölen bietet. Es wird in einer von der FDA geprüften und streng kontrollierten Einrichtung in den USA hergestellt und ist ein konzentriertes und einheitliches Produkt.
Ahiflower® Öl
Ahiflower-Öl enthält mehr biologisch fortgeschrittene Omegas als jede andere natürliche pflanzliche Quelle. Sein lateinischer Name ist Buglossoides arvensis. Ahiflower-Samen werden gepresst, um eine überlegene Omega-Reiche zu produzieren, die mehr biologisch fortgeschrittene Pflanzen-Omegas (wie Stearidonsäure, SDA) als jede andere natürliche Pflanzenquelle enthält. Ahiflower enthält auch GLA, eine essenzielle Omega-6 Fettsäure. Das kalt gepresste Ahiflower® Samenöl wird mit einem speziellen Reinigungsprozess bei niedriger Temperatur behandelt, wo es physikalisch raffiniert, gebleicht und desodoriert wird, um ihm sein klares, gelbliches Aussehen und den neutralen Geruch zu verleihen. Es ist GVO-frei, reich an den Omega-3-Fettsäuren, Omega-3 SDA und ALA sowie an der Omega-6-Fettsäure GLA. Mit seinem idealen Fettsäureprofil ist Ahiflower® Samenöl eine hervorragende Wahl für Vegetarier und Veganer. Erstens enthält es doppelt so viel Omega-3 wie Omega-6 und kann daher helfen, das Verhältnis von Omega-6 zu Omega-3 ins Gleichgewicht zu bringen Dies steht im Gegensatz zu den meisten vegetarischen Ölen, die übermäßig viele Omega-6- Fettsäuren enthalten. Zweitens enthält Ahiflower® Samenöl die seltene Omega-3-Fettsäure SDA, die im Körper 5x besser zu EPA umgewandelt wird als das typische pflanzliche Omega-3 ALA, das z. B. in Leinsamen enthalten ist. Ahiflower® Samenöl enthält auch die wertvolle Omega-6-Fettsäure GLA.
Extra-natives Olivenöl
Die spanische Picul-Olive wurde aufgrund ihrer Reichhaltigkeit an Omega-9 und ihrem sehr hohen Gehalt an Antioxidantien ausgewählt. Die Oliven werden vor der eigentlichen Ernte gesammelt. Im Verfahren werden sie entkernt, und nur die Früchte werden kalt gepresst. Das Ergebnis ist ein extra-natives Öl, reich an Omega-9 (Fettsäure) mit einem sehr hohen Gehalt (über 750 mg/ kg) an Antioxidantien (sogenannte Polyphenole), beide mit mehreren vorteilhaften Wirkungen.6 Die Polyphenole schützen nicht nur das BalanceOil+ Vegan in der Flasche, sondern insbesondere Ihre Zellen.4
Natürliche Tocopherole
Gemischte Tocopherole sind häufig verwendete Antioxidantien in Nahrungsergänzungsmitteln. Die verwendeten natürlichen Tocopherole werden aus GVO-freien, stark raffinierten Sojaöl- Destillaten hergestellt, die noch weiter raffiniert werden und daher keine Sojaproteine enthalten. Das bedeutet, dass es keine Allergene gibt. Die typische Zusammensetzung lautet: Alpha-, Beta-, Gamma- und Delta- Tocopherole.
Vitamin D3
Unser exklusives veganes Vitamin D3 (Cholecalciferol) stammt aus einer speziellen, biologisch-pflanzlichen Quelle, nämlich Flechten. Flechten können große Mengen an nützlichen Nährstoffen speichern, einschließlich Vitamin D3. Das Vitamin D3 wird extrahiert, und dann wird etwas Kokosöl hinzugefügt. Das Vitamin D3 ist vegan zertifiziert und natürlich GVO-frei.
GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN (EFSA) ZU BALANCEOIL+ VEGAN
1 DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Hirnfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens 40mg DHA pro 100 g und pro 100 kcal enthalten. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 250 mg DHA einstellt. Die Aufnahme von Docosahexaensäure (DHA) durch die Mutter trägt zur normalen Hirnentwicklung des Fötus und des Säuglings bei. Schwangere und stillende Frauen müssen informiert werden, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 200 mg DHA zusätzlich zu der empfohlenen Tagesdosis für Omega-3- Fettsäuren für Erwachsene einstellt, d. h. 250 mg DHA und EPA. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die eine Tagesdosis von mindestens 200 mg DHA enthalten.
2 EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine EPA- und DHA-Quelle im Sinne der Angabe Omega-3-Fettsäure-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 250 mg EPA und DHA einstellt.
3 Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
aufgeführt ist.
4 Polyphenole aus Olivenöl tragen zum Schutz der Blutfette vor oxidativem Stress bei. Die Angabe darf nur für Olivenöl verwendet werden, das mindestens 5 mg Hydroxytyrosol und dessen Derivate (z. B. Oleuropein-Komplex und Tyrosol) pro 20 g Olivenöl enthält. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 20 g Olivenöl einstellt.
5 Das für das BalanceOil+ Vegan verwendete extra-native Öl stammt von der Picual-Olive, die kalt gepresst und speziell wegen ihres hohen Polyphenolgehalts (über 750 mg/kg) ausgewählt wird. Quelle analysiert und zertifiziert.
6 Fettsäure (Omega-9) ist ein ungesättigtes Fett. Das Ersetzen gesättigter Fettsäuren in der Nahrung durch ungesättigte Fettsäuren trägt zur Erhaltung normaler Cholesterinwerte bei.
7 Eine Angabe, dass ein Lebensmittel reich an Omega-3 Fettsäuren ist, sowie jede Angabe, die die gleiche Bedeutung für den Verbraucher hat, wenn das Produkt mindestens 0,6 g Alpha- Linolensäure pro 100 g und pro 100 kcal oder mindestens 80 mg aus der Summe der Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure pro 100 g und pro 100 kcal enthält. Quelle analysiert und zertifiziert.
8 DHA trägt zur normalen Funktion der Augen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die mindestens 40 mg DHA pro 100 g und pro 100 kcal enthalten. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 250 mg DHA einstellt. Die Aufnahme von Docosahexaensäure (DHA) trägt bei Babys bis zu 12 Monaten zur Entwicklung eines normalen Sehvermögens bei. Der Verbraucher muss die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 100 mg DHA einstellt. Wenn die Angabe auf Folgenahrung verwendet wird, muss das Lebensmittel mindestens 0,3% der gesamten Fettsäuren als DHA enthalten.
9 DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung normaler Triglycerid Werte im Blut bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die eine Tagesdosis von 2 g EPA und DHA enthalten. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 2 g EPA und DHA einstellt. Wenn die Angabe auf Nahrungsergänzungsmitteln und/oder angereicherten Lebensmitteln verwendet wird, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass die ergänzende Tagesdosis von 5 g EPA und DHA kombiniert, nicht überschritten werden darf. DHA trägt zur Aufrechterhaltung normaler Triglycerid Werte im Blut bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die eine Tagesdosis von 2 g DHA liefern und die DHA in Kombination mit Eicosapentaensäure (EPA) enthalten. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 2g DHA einstellt. Wenn die Angabe auf Nahrungsergänzungsmitteln und/oder angereicherten Lebensmitteln verwendet wird, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass die ergänzende Tagesdosis von 5 g EPA und DHA kombiniert, nicht überschritten werden darf.
10 DHA und EPA tragen zum Erhalt des normalen Blutdrucks bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die eine Tagesdosis von 3 g EPA und DHA enthalten. Um die gesundheitsbezogene Angabe tragen zu dürfen, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass sich die positive Wirkung bei einer Tagesdosis von 3g EPA und DHA einstellt. Wenn die Angabe auf Nahrungsergänzungsmitteln und/oder angereicherten Lebensmitteln verwendet wird, muss der Verbraucher die Information erhalten, dass die ergänzende Tagesdosis von 5 g EPA und DHA kombiniert, nicht überschritten werden darf.
11 Vitamin D trägt zu einem normalen Kalziumspiegel im Blut bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe Vitamin-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
12 Vitamin D trägt zur Gesunderhaltung der Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe Vitamin-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
13 Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
14 Vitamin D trägt zur Gesunderhaltung der Zähne bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe Vitamin-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
15 Vitamin D spielt eine wichtige Rolle bei der Zellteilung. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe Vitamin-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG)
Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.