Das rein natürliche Multi - Immun Nahrungsergänzungsmittel
Xtend+ ist ein komplett natürliches, veganes und hochentwickeltes Nahrungsergänzungsmittel zur Stärkung der Immunabwehr – die perfekte Ergänzung zu BalanceOil + ZinoBiotic+. Es wurde zur Unterstützung des körpereigenen Immunsystems entwickelt und enthält verschiedene Mikro- und Phytonährstoffe, darunter 22 essenzielle Vitamine und Mineralstoffe sowie gereinigte 1-3, 1-6 Beta-Glucane aus Backhefe.
Xtend+ wird in Form von veganen Kapseln angeboten, die sich leicht schlucken lassen. Dies bedeutet eine Umstellung auf Vitamine aus natürlichen Quellen wie Acerola-Beeren (Vitamin C) oder Buchweizen (verschiedene B-Vitamine) sowie Mineralien aus unserer Natur, wobei alle Phytonährstoffe erhalten bleiben. Darüber hinaus sind die inaktiven Inhaltsstoffe wie Trennmittel und Füllstoffe, die im Produktionsprozess benötigt werden (im Folgenden Hilfsstoffe genannt) mit natürlichen Alternativen aus Kokosnuss, Reis und Kartoffeln ersetzt.
Genieße mehr Energie1
Die B-Vitamine (B1–B12) sowie eine Reihe von Mineralien in Xtend+ wie Kupfer, Magnesium, Jod und Mangan haben positive Auswirkungen auf die Gesundheit, da sie nachweislich wichtig für einen normal arbeitenden Stoffwechsel sind.
Verbessere deine Knochen- und Gelenkfunktion2
Xtend+ enthält mehrere Vitamine und Mineralien mit nachweislich positiven Auswirkungen auf Knochen und Muskeln. Dies sind Vitamin D, C, K sowie Magnesium, Mangan und Zink.
Unterstütze dein Immunsystem3
Xtend+ enthält 1-3, 1-6 Beta-Glucane. Diese Nährstoffe sind aus den Zellwänden hochreiner, eigener Stämme von Bäckerhefe, die nachweislich das Immunsystem stärken3. Mehrere
Verbindungen (z. B. Folat, Eisen, Vitamin B6, Kupfer) tragen ebenfalls zum gesundheitlichen Nutzen bei. Neben Vitaminen und Mineralstoffen enthält Xtend+ auch Carotinoide, Xanthophylle und eine Gruppe von Polyphenolen aus einer Reihe von Obst, Gewürzen und Gemüse.
Um dieselbe Menge an Nährstoffen aus Lebensmitteln zu erhalten, musst du täglich mehr als 3.000 Kalorien der nährstoffreichsten Nahrungsmittel zu dir nehmen.
Die Kombination aller Inhaltsstoffe von Xtend+ bietet, wie von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bestätigt, über hundert gesundheitlicher Vorteile. Diese haben eine Wirkung auf Zellen, Organe und Gewebe im Körper. Xtend+ ist die perfekte Ergänzung zu BalanceOil+ Produkten und ZinoBiotic+ und versorgt dich so mit einem kompletten Programm zur Nährstoffunterstützung.
GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABEN (EFSA) XTEND+
1 Biotin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Biotinquelle im Sinne der Angabe BIOTINQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Kupfer trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Kupferquelle im Sinne der Angabe KUPFERQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Jod trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Jodquelle im Sinne der Angabe JODQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Eisen trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Eisenquelle im Sinne der Angabe EISENQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Magnesium trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe MAGNESIUMQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Mangan trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Manganquelle im Sinne der
Angabe MANGANQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Niacin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Niacinquelle im Sinne der Angabe NIACINQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Pantothensäure trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Pantothensäurequelle im Sinne der Angabe PANTOTHENSÄUREQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Riboflavin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Riboflavinquelle im Sinne der Angabe RIBOFLAVINQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Thiamin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Thiaminquelle im Sinne der Angabe THIAMINQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-B12-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-B12-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin B6 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-B6-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-B6-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-C-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-C-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
2 Magnesium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe MAGNESIUMQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist. Mangan trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Manganquelle im Sinne der Angabe MANGANQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knochenfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-C-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-C-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin D ist für das normale Wachstum und die Entwicklung von Knochen bei Kindern erforderlich. Die Angabe kann nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-K-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-K-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Zink trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Zinkquelle im Sinne der Angabe ZINKQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Magnesium trägt zur normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Magnesiumquelle im Sinne der Angabe MAGNESIUMQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
3 Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-C-Quelle im Sinne der Angabe Vitamin-C-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin D trägt zur normalen Funktion des Immunsystems von Kindern bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-D-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-D-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin B6 trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-B6-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-B6-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Folat trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Folatquelle im Sinne der Angabe FOLATQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Vitamin B12 trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-B12-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-B12-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Eisen trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Eisenquelle im Sinne der Angabe EISENQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Selen trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Selenquelle im Sinne der Angabe SELENQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Zink trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Zinkquelle im Sinne der Angabe ZINKQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
4 Kupfer trägt zur Erhaltung des normalen Bindegewebes bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Kupferquelle im Sinne der Angabe KUPFERQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Mangan trägt zur normalen Bildung des Bindegewebes bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Manganquelle im Sinne der Angabe MANGANQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
5 Andere Vitamine und Mineralien
Vitamin E trägt zum Schutz von Zellen vor oxidativem Stress bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Vitamin-E-Quelle im Sinne der Angabe VITAMIN-E-QUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Chrom trägt zur Erhaltung normaler Blutzuckerwerte bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Chromquelle im Sinne der Angabe CHROMQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.
Molybdän trägt zu einem normalen Schwefelaminosäurestoffwechsel bei. Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, bei denen es sich zumindest um eine Molybdänquelle im Sinne der Angabe MOLYBDÄNQUELLE handelt, wie im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführt ist.